CAS-NR: | 2426-8-6 | Formel: | C7H14O2 |
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Anderer Name: | BGE | Grade Standard: | Industriequalität |
Aussehen: | klare transparente Flüssigkeit, irritierender Geruch | Nutzung: | Reaktivverdünner für Epoxidharze |
Dichte: | 0,9139 | Dampf-Druck: | 3 |
Hervorheben: | butoxymethyl Oxiran |
CAS 2426 8 6 Dichte XY501P 1 Butoxy-2 3 Epoxypropan-0,9139
Butylglycidyläther
1. Beschreibung
Chemischer Name: Butylglycidyläther
Molekulare Formel: C7 H14 O2
CAS-Zahl: 2426-8-6
Flammpunkt: 132℉
Körperlicher und chemischer Charakter: farblose transparente Flüssigkeit, wenig Reizgeruch, niedrig toxische Substanz
2. Technisches Leistungsblatt
Einzelteil | Einheit | Spezifikt. |
Farbe | APHA | ≤ 20 |
Viskosität | mPa.s (25℃) | ≤2 |
Epoxidwert | eq/100g | 0.70-0.75 |
Hydrolyzable Chlorverbindung | % | ≤ 0,2 |
Anorganisches Chlor | PPMs | ≤ 20 |
Feuchtigkeitsgehalt | % | ≤ 0,1 |
3. Anwendung
Kombiniert mit dem flüssigen Epoxidharz, passend für Epoxideinbettungsmaterial, Gießmaterial, Material, Beschichtungsmaterial und Kleber einkapselnd. Zu in der nicht zersetzenden Antikorrosionsbeschichtung verwendet werden, widing-bildend.
Anwendungseigenschaften: niedrige Viskosität, kann die Viskosität des Epoxidharzes groß senken, verbessert die Hartnäckigkeit und die Adhäsion des kurierten Epoxidharzes, gute Löslichkeit mit verschiedenen Epoxidharzen.
4. Verpacken
- Verpackt in 20 kg/barrel oder in 180 kg/barrel oder in Behälter 900kgs/IBC
- Lagerung und Transport müssen sich an Grundbedarf von normalen Chemikalien anpassen.
- Speicher in einem kühlen, trockenen und gut-gelüfteten Bereich. Halten Sie weg von Zündquellen, Hitze und Flamme und Sonnenlicht.
- Es ist notwendig, Isolier (fest Dichtungs) Nachgebrauch beizubehalten, um den negativen Einfluss zu vermeiden, der von der Feuchtigkeitsaufnahme weckt.
5. Behandlung und Lagerung
[Lagerung]
Halten Sie fest geschlossen in einem kühlen Platz in einem fest geschlossenen Behälter.
[Behandlung]
Behälter dieses Materials sind möglicherweise gefährlich, wenn sie geleert werden. Da geleerte Behälter Produktrückstände (Dampf, Flüssigkeit und/oder Körper) behalten, müssen alle Gefahrenvorkehrungen, die im Leistungsblatt gegeben werden, beachtet werden. Alle Fünfgallonen-Eimer und größeren Kanister, einschließlich Bassinwagen und Tankwagen, sollten geerdet werden und/oder verpfändet werden, wenn Material übertragen wird.