CAS-NR: | 106-92-3 | Molekulare Formel: | CH2=CHCH2OCH2 (CHCH2) O |
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Anderer Name: | Epoxidglycidyläther | Reinheit: | 99,5 % |
Grade Standard: | Industriequalität | Anwendung: | Rohstoff für Polymer und Verbindungsmittel |
Aussehen: | Klare transparente Flüssigkeit | Siedepunkt: | 154℃ |
Hervorheben: | 26142 30 3,74398 71 3 |
Allyl 2 XY680D 1 3 Epoxypropan-Rohstoff für Polymer und Verbindungsmittel
Allylglycidylether
1. Beschreibung
Chemischer Name: Allylglycidylether, mit zwei Funktionsgruppen, kann er copolymerize mit vielen Arten Monomeren und erbringt nützliche Polymere für und so weiter beschichten, Kleber. Molekulare Formel C6H10O2, Molekulargewicht 114, struktureller Formular: CH2=CHCH2OCH2 (CHCH2) O,
CAS-Zahl: 106-92-3
Körperliche und chemische Eigenschaften: Farblose transparente Flüssigkeit, Siedepunkt 154℃, Flammpunkt: 90℃, Dichte25:0.967, Brechungskoeffizient (20): 1.4340~1.4350
2. Technisches Leistungsblatt
Einzelteil | Einheit | Spezifikt. |
Farbe | APHA | ≤ 20 |
Viskosität | mPa.s (25℃) | ≤2 |
Reinheit | % | ≥99.5 |
Hydrolyzable Chlorverbindung | % | ≤ 0,20 |
Anorganisches Chlor | PPMs | ≤ 200 |
Feuchtigkeitsgehalt | % | ≤ 0,10 |
3. Anwendung
Zu als Rohstoff für Polymer- und Siliziumwasserstoffverbindungsmittel verwendet werden, aktive Verdünnungsmittel des Epoxidharzes, Epoxideinbettungsmaterial, Gießmaterialkleber, Glasfaser, die Vertreter, lufttrockenes Vertreter des ungesättigten Polyester, Vermittler des organischen Siliziumwasserstoffs des elektronischen Mantels behandelt.
Dosierung: Im Allgemeinen würde XY680 10-15% des Epoxidharzes im Gewicht, XY680 enthält Epoxidgruppe sein, die Härtemittel neutralisieren kann, also ist es notwendig, die Quantität des Härtemittels im Kurs der Anwendung hinzuzufügen.
4. Verpacken
Verpackt in Behälter mit 20 kg/barrel oder 180 kg/barrel oder 900 kgs-/IBC
5. Behandlung und Lagerung
- Halten Sie fest geschlossen in einem kühlen Platz in einem fest geschlossenen Behälter.
- Behälter dieses Materials sind möglicherweise gefährlich, wenn sie geleert werden. Da geleerte Behälter Produktrückstände (Dampf, Flüssigkeit und/oder Körper) behalten, müssen alle Gefahrenvorkehrungen, die im Leistungsblatt gegeben werden, beachtet werden. Alle Fünfgallonen-Eimer und größeren Kanister, einschließlich Bassinwagen und Tankwagen, sollten geerdet werden und/oder verpfändet werden, wenn Material übertragen wird.