CAS-NR: | 2426-8-6 | MF: | C7H14O2 |
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Anderer Name: | N-Butylglycidyläther | EEW: | 147-156 g/eq |
Hydrolyzable Chlorverbindung: | ≤0.1% | Grade Standard: | Industriequalität |
Anwendung: | Kleber, Bodenbelag, Potting und Verkapselung, lamellierend | Aussehen: | klare transparente Flüssigkeit, irritierender Geruch |
Siedepunkt: | 164 | ||
Hervorheben: | butoxymethyl Oxiran |
Normaler Butylglycidyl Äther-Hydrolyzable Chlorverbindung ≤0.1% XY501A
Butylglycidyläther
1. Beschreibung
Chemischer Name: Butylglycidyläther
Molekulare Formel: C7 H14 O2
CAS-Zahl: 2426-8-6
Flammpunkt: 132℉
Körperlicher und chemischer Charakter: farblose transparente Flüssigkeit, wenig Reizgeruch, niedrig toxische Substanz
2. Technisches Leistungsblatt
Spezifikationen |
Farbe APHA |
Viskosität, 25℃ mPas |
Epoxidäquivalent g/eq |
Hydrolysierbare Chlorverbindung % |
Anorganisches Chlor PPMs |
Feuchtigkeitsgehalt % |
XY501A | ≤20 | ≤2 | 0.64~0.68 | ≤0.1 | ≤50 | ≤0.5 |
3. Anwendung
Kombiniert mit dem flüssigen Epoxidharz, passend für Epoxideinbettungsmaterial, Gießmaterial, Material, Beschichtungsmaterial und Kleber einkapselnd. Zu in der nicht zersetzenden Antikorrosionsbeschichtung verwendet werden, widing-bildend.
Anwendungseigenschaften: niedrige Viskosität, kann die Viskosität des Epoxidharzes groß senken, verbessert die Hartnäckigkeit und die Adhäsion des kurierten Epoxidharzes, gute Löslichkeit mit verschiedenen Epoxidharzen.
4. Verpacken
- Verpackt in 20 kg/barrel oder in 180 kg/barrel oder in Behälter 900kgs/IBC
- Lagerung und Transport müssen sich an Grundbedarf von normalen Chemikalien anpassen.
- Speicher in einem kühlen, trockenen und gut-gelüfteten Bereich. Halten Sie weg von Zündquellen, Hitze und Flamme und Sonnenlicht.
- Es ist notwendig, Isolier (fest Dichtungs) Nachgebrauch beizubehalten, um den negativen Einfluss zu vermeiden, der von der Feuchtigkeitsaufnahme weckt.
5. Behälter dieses Materials sind möglicherweise gefährlich, wenn sie geleert werden. Da geleerte Behälter Produktrückstände (Dampf, Flüssigkeit und/oder Körper) behalten, müssen alle Gefahrenvorkehrungen, die im Leistungsblatt gegeben werden, beachtet werden. Alle Fünfgallonen-Eimer und größeren Kanister, einschließlich Bassinwagen und Tankwagen, sollten geerdet werden und/oder verpfändet werden, wenn Material übertragen wird.